Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss. Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet daher keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes.
www.meinbildungsweg.de
Grafische Darstellung der Schullaufbahn:
http://www.verwaltung.bayern.de/Broschueren-bestellen-.196-1067742.2889470/index.htm
Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten und Chancen im bayerischen Schulsystem finden Sie im Internet-Auftritt des Kultusministeriums unter:
www.km.bayern.de

In Bayerns gegliedertem Schulsystem wird die Montessori-Schule Peißenberg als staatlich genehmigte Grund- und Hauptschule geführt.
Bildungsexperten fordern allerdings immer häufiger die Abschaffung dieses Systems zugunsten der Einführung einer gemeinsamen neun- oder besser noch zehnjährigen Schulzeit für alle Schüler. Dies ist auch das Modell, dem sich die Montessori-Schule Peißenberg entsprechend dem Konzept des Montessori-Landesverbandes Bayern verpflichtet fühlt.

Unser Schulkonzept sieht eine neun- bzw. zehnjährige gemeinsame Schulzeit von Schülern mit unterschiedlichsten Begabungen bei möglichst individueller Förderung vor. Auch leistungsstärkere Kinder haben bei uns ihren Platz. Es ist aber dennoch möglich, dass Kinder nach der Grundschulzeit bei uns ihre Schullaufbahn auf der Realschule oder auf dem Gymnasium fortsetzen, wenn der Entschluss dazu von ihnen selbst kommt.
Für einen erfolgreichen Übertritt ist es wichtig, dass das Kind neugierig und wissensdurstig ist. Es sollte sich über längere Zeit konzentrieren können und sich Dinge leicht merken können. Zusammenhänge sollte das Kind rasch erkennen und es sollte einmal erkannte Gesetzmäßigkeiten auf neue Inhalte übertragen können. Ganz entscheidend sind auch gut entwickelte sprachliche Fähigkeiten. Außerdem ist es notwendig, dass das Kind eine gewisse körperliche und seelische Belastbarkeit mitbringt.
Eine weitere Schullaufbahn an Realschule oder Gymnasium hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das betreffende Kind schon bei uns an der Schule zeigt, dass es bereit ist, seinen Anteil der Verantwortung für sein Lernen und die Vorbereitung auf den Übertritt zu übernehmen.
Da unsere Schule eine staatlich genehmigte Privatschule ist, müssen unsere Schüler nach den gesetzlichen Bestimmungen in jedem Fall am Probeunterricht teilnehmen.

4. Jahrgangsstufe:
- Bis zu den Herbstferien besprechen Eltern und Kind, ob eine weitere Schullaufbahn an Realschule oder Gymnasium wünschenswert ist. Gegebenenfalls wird der Übertrittswunsch den Lehrkräften der Klasse mitgeteilt.
- Bis Weihnachten besprechen die Lehrkräfte mit dem Kind und den Eltern den Übertrittswunsch. Die Chancen dafür werden aufgrund des bisherigen Lernverhaltens und des gegenwärtigen Leistungsstandes eingeschätzt.
- Ab Januar beginnt nach Möglichkeit die intensive Vorbereitung des Kindes, begleitet von den Lehrkräften der Klasse. In der Regel gehört dazu das weitere Üben der Lernstoffe zu Hause. Die Lehrkräfte unterstützen in dem Rahmen, in dem sie auch andere Schüler der vierten Jahrgangsstufe betreuen. Lehrer und Schüler führen regelmäßig Gespräche über den Verlauf der Vorbereitung. Die Eltern besuchen die Informationsveranstaltung der angestrebten weiterführenden Schule und erfahren Termine und Anmeldebedingungen.
- Im erstes Quartal des Jahres treffen sich Lehrkräfte und Eltern zu einem ausführlichen Beratungsgespräch. Inhalte: Aktuelles Lernverhalten, gegenwärtiger Leistungsstand, bis zum Probeunterricht zu bearbeitende Lernaufgaben.
- Halbjahres-IzEL und persönlicher Brief ans Kind geben Hinweise über den Stand der Vorbereitungen auf den Übertritt und auf das weitere Vorgehen.
- Spätestens bis 31. März stellen die Eltern einen schriftlichen formlosen Antrag auf Erstellung eines Pädagogischen Wortgutachtens bei den Lehrkräften. Das Wortgutachten ist eine Ergänzung zum Halbjahres-IzEL und ist mit diesem gemeinsam unser Dokument zur Vorlage bei der weiterführenden Schule. Übertrittszeugnisse mit Noten werden bei uns nicht ausgestellt, denn sie besitzen keine Rechtsgültigkeit.
- Am erster Schultag im Mai erhält ein Kind mit Übertrittswunsch das ausführliche Pädagogische Wortgutachten. Die Eltern melden ihre Kind mit IzEL und Wortgutachten zum Probeunterricht an der gewünschten weiterführenden Schule an.
- Ende Mai oder Anfang Juni nimmt das Kind an drei aufeinander folgenden Tagen am Probeunterricht der angestrebten Schule teil. Termin und Aufgabenstellung des Probeunterrichts sind überall in Bayern gleich.
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